Förderverein FFW-Attenhausen

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JHV Förderverein 2021

Datum: 20. August 2021
Ort: Feuerwehrhaus Attenhausen
Anwesende Personen: 20

Tagesordnung:
Begrüßung durch den Vorsitzenden
Totenehrung
Jahresbericht des Wehrführers
Jahresbericht des Jugendwarts
Kassenbericht
Bericht der Kassenprüfer
Beratung und Beschlussfassung über eine Satzungsänderung - § 12 VorstandNeuwahl des Vorstands
Verschiedenes

TOP 1: Wehrführer Thorsten Schneider eröffnet um 20.05 Uhr die JHV 2021. Aufgrund der Covid-Situation konnte die JHV nicht, wie üblich, Anfang des Jahres stattfinden. Christine Pfaff verliest das Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 11.01.20220.
TOP 2: Der verstorbenen Kameraden und Mitglieder wurde gedacht, insbesondere Hubert Krips und Wolf-Dieter Matern.
TOP 3: Der Förderverein zählt derzeit 136 Mitglieder, davon 33 Aktive. Somit zählt die Einheit im Verhältnis zu den Einwohnern der Gemeinde Attenhausen zu einer der stärksten der Verbandsgemeinde.
2020 rückte die Einheit zu sieben Einsätzen aus. Am 21.03. löste die Brandmeldeanlage der Firma Fischer in Seelbach aus. Am 24.05. wurde zur Tierrettung in die Bornstraße gerufen, wo sich eine Katze hilflos auf einem Scheunendach befand. Am 05.06. unterstütze die Einheit überörtlich beim Brand der Firma Uriel in Diez. Am 10.06. wurde wegen auslaufender Gülle in die Bornstraße alarmiert. Am 26.08. rückte die Einheit zu einem Verkehrsunfall in Seelbach aus und am 25.11. zur Tragehilfe in den Wanderweg „19-Löcher“ in Attenhausen.
Aufgrund der Kontaktbeschränkungen konnten 2020 nur fünf Übungen stattfinden. Auch Grillfeste oder andere Veranstaltungen konnten nicht durchgeführt werden.
Für die Senioren der Gemeinde wurde eine Einkaufshilfe angeboten. Anstatt des Laternenumzugs wurden Weckmänner an die Haustür geliefert. Am Nikolaustag wurden Kinder und Senioren der Gemeinde mit einem kleinen Präsent überrascht.
Erst ab März 2021 konnten wieder Übungsdienst unter Auflagen stattfinden.
Am 20.07.2021 wurde ein „Grillfest To Go“ veranstaltet, bei dem Speisen und Getränke auf Bestellung an die Haustür geliefert wurden. Der Erlös wurde, zusammen mit dem Spendenbetrag aus der Maskennähaktion, an die Hochwasserhilfe des Kreis Ahrweiler gespendet. Die Spendensumme betrug 700,00 EUR.
Im Juli 2021 wurden drei Unternehmen in Attenhausen als „Feuerwehrfreundliche Betriebe“ durch den Kreisfeuerwehrverband ausgezeichnet. Das Autohaus Merz, die Schreinerei Thorsten Hanewald sowie die Firma Küchen Wolf konnten sich über die Auszeichnung freuen.

TOP 4:
2020 konnten keine Jugendfeuerwehrübungen stattfinden. Ab 2021 wurden Übungen online durchgeführt und ab Juli 2021 wieder in Präsenz. Die Jugendfeuerwehr besteht aus 19 Jugendlichen, davon sechs aus Attenhausen. Mit Phil Merz und Tom Luca Rudolph konnten zwei Jugendliche in den aktiven Dienst übertreten. Zurzeit bereitet sich die Jugendfeuerwehr auf die Jugendflamme Stufe 1 vor. Simon Balsys wird ab Frühjahr 2022 nicht mehr als Betreuer der Jugendfeuerwehr zur Verfügung stehen können.
TOP 5: Kasse: Anfangsbestand 01.01.2020
787,11 EUR
Endbestand 31.12.2020
803,85 EUR
Konto: Anfangsbestand 01.01.2020 5.812,37 EUR Endbestand 31.12.2020 8.497,47 EUR
TOP 6:
Die Entlastung des Vorstands wird einstimmig erteilt
TOP 7:
Der Vorstand schlägt eine Satzungsänderung, betreffend § 12 Vereinsvorstand, vor. Die Satzungsänderung wird durch die Versammlung einstimmig verabschiedet. Somit lautet die neue Fassung des § 12 Vereinsvorstand im Absatz 1 wie folgt:
Der Vereinsvorstand besteht aus 7 Personen:
a. 1. Vorsitzender
b. 2. Vorsitzender
c. dem Kassenwart
d. dem Protokollführer
e. 1. Beisitzer
f. 2. Beisitzer = Wehrführer
g. 3. Beisitzer = Stellvertretender Wehrführer
sowie im Absatz 4: Die Vorstandsmitglieder werden mit Ausnahme des Wehrführers und stellvertretenden Wehrführers (geregelt nach LBKG) von der Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der 1. und 2. Vorsitzende ist aus dem Kreis der aktiven Mitglieder zu wählen. Der Wehrführer und stellvertretende Wehrführer sind automatisch als Beisitzer im Vorstand tätig.
TOP 8: Wahlleiter ist Stefan Schmidt. Die durchgeführten Wahlen ergeben das folgende Ergebnis: Zur 1. Vorsitzenden wird Christine Pfaff und zum 2. Vorsitzenden Peter Merz gewählt. Die Funktion des Kassenwarts übernimmt Yvonne Masur, Protokollführer wird Siegfried Balsys, Beisitzer wird Maik Lenz. Thorsten Schneider und Ingo Schneider bleiben bis zur Wehrführerwahl am 17.09. und Entpflichtung am 02.10.2021 als Wehrführer und stellvertretender Wehrführer Teil des Vorstands. Sascha Wolf und Markus Masur stellen sich am 17.09. als Wehrführer und Stellvertreter zur Wahl.
TOP 9: Die neuen Ausgehuniformen sollen Anfang 2022 ausgegeben werden. Thorsten Schneider lädt die Kameraden zur Entpflichtungsfeier am 02.10. ins Feuerwehrhaus ein.

Christine Pfaff schließt um 20.45 Uhr die Jahreshauptversammlung 2021.



JHV 2019

Am Samstag, den 12.Januar fand die Jahrehauptversammlung im Feuerwehrhaus statt. Zu den Anwesenden zählte auch der Ortsbürgermeister Volker Feldpausch, der besonders begrüßt wurde. Nachdem Protokollführer Sascha Wolf das Protokoll der letzten JHV verlesen hatte, wurde den verstorbenen Mitgliedern gedacht.
In seinem Bericht für 2018 erwähnte der Vorsitzende Thorsten Schneider, dass der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr nun 136 Mitglieder zählt, davon 24 Kameraden in der Aktiven Wehr seien. Im Jahr 2018 rückte die Wehr zu zwei Einsätzen aus. 14 Übungen standen auf dem Programm, die im Schnitt von 14 Kameradinnen und Kameraden besucht wurden, die fleißigsten Übungsteilnehmer Lisa Wilhelmi, Fabian Maxeiner, Siegfried Balsys und Ingo Schneider erhielten als Dankeschön alle einen Gutschein. Dreimal kam der Fördervereinsvorstand zu Sitzungen zusammen.
Einen Tagesausflug verbrachte man in Duisburg, zunächst wurde der Mineralbrunnen der Hövelmann AG mit Hochregallager besichtigt, im Anschluss gab es eine Führung im Landschaftspark Nord. Den Abschluss verbrachte man in Heimatnähe.
Rund 600€ spendete der Förderverein im letzten Jahr für wohltätige Zwecke, zusammen mit der Ortsgemeinde und dem Sportverein überbrachte man den Erlös von 620€ vom Freundschaftstreffen mit Attenhausen Schwaben dem Kinderhaus Nesthäkchen in Laufenselden, beim Benefizlauf der VG Katzenelnbogen wurde sich beteiligt mit einer Spende von 180€ und den Erlös des St.Martinfestes in Höhe von 200€ spendeten wir bei der Typisierungsaktion der DKMS für die erkrankten Geschwister Nico und Jonah in Wasenbach.
Am 2. Juni fand unser alljährliches Grillfest am Feuerwehrhaus statt, zudem wurde erstmal ein Fest zur Wintersonnenwende, ebenfalls am Feuerwehrhaus, das sehr gute Resonanz fand, veranstaltet.

Den Jahresbericht der Jugendfeuerwehr verlas der neue Jugendwart Simon Balsys, insgesamt sind zurzeit 15 Mädchen und Jungen in der Jugendfeuerwehr des Aurückebereichs 3. Von Attenhausen kommen je drei Mädchen und drei Jungs. Im Jahr 2018 wurden Lisa Wilhelmi und Nils Balsys von der Jugend in den aktiven Bereich übernommen, ab Januar 2019 wird Felix Hees bei den Aktiven dabei sein.
Unter Punkt 5 verlas Yvonne Masur den Kassenbericht, welcher keine Beanstandungen offenlies und das auch so von den Kassenprüfern bescheinigt wurde. Die Kassenprüfer Siegfried Balsys und Edmund Rosensprung hatten die ordnungsgemäß geführte Kasse am 04. Januar geprüft und hatten auch keine Einwände, daraufhin beantragten Sie die Entlastung der Kassiererin und des gesamten Vorstandes, welche auch einstimmig von den Anwesenden erteilt wurde.
Ortbürgermeister Volker Feldpausch bedankte sich in seinen Grußworten für die geleistete Arbeit der Feuerwehr und überbrachte außerdem die besten Grüße an die Einheit Attenhausen vom ehemlaigen Bürgermeister der VG Nassau Udo Rau.
Unter Punkt 9 stellte der Vorsitzende Thorsten Schneider im Namen des Vorstandes den Antrag auf eine Mitgliederbeitragserhöhung um 2 Euro im Jahr. Die Erhöhung wurde einstimmig beschlossen. Somit beläuft sich der neue Mitgliedsbeitrag auf 12€ im Jahr.
Zum Abschluss der Versammlung gab es noch ein paar interne Ehrungen, der stellvertretende Wehrführer Ingo Schneider bekam eine Urkunde für 30Jahre aktive Tätigkeit in der Wehr. Für 35 jährige Mitgliedschaft bekamen Thorsten Hanewald und Thorsten Schneider ein Präsent. Horst Wulf bekam ebenfalls ein Präsent für 45 Jahre aktiven Dienst in der Feuerwehr Attenhausen. Dem Kameraden Markus Masur, der seine Tätigkeit als Jugendwart im Jahre 2018 an Simon Balsys übergab, wurde ebenfalls als Dankeschön für seine geleistete Arbeit ein Präsentkorb überreicht.

Mitgliederversammlung 12.01.2019


Mitgliederversammlung

Am Samstag, 12.01.2019 findet um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus die jährliche Mitgliederversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Attenhausen e.V. statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden.
2. Totenehrung
3. Jahresbericht des Wehrführers
4. Jahresbericht des Jugendführers

5. Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung der Kassiererin und des Vorstandes
8. Grußworte der Gäste
9. Beratung und Beschlußfassung der Beitragsanpassung
10. Ehrungen
11. Verschiedenes
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen laut § 9, Abs. 3 der Satzung spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vereinsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

JHV 2018

Am 05.01.18 fand die JHV im Feuerwehrhaus statt. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Thorsten Schneider verlas der Protokollführer Sascha Wolf das Protokoll der letztjährigen Jahreshauptversammlung. Unter Punkt 2 wurde den Toten gedacht, in Punkt 3 ging der Vorsitzende auf die Übungen und sonstige Tätigkeiten in 2017 ein, wobei er die Feierlichkeiten anlässlich der 40-jährigen Freundschaft mit dem Partnerort Attenhausen (Schwaben) hervorhob. Im Anschluss daran lies er einen Rückblick über seine nun 20-jährige Amtszeit als Wehrführer Revue passieren. Die Höhepunkte der Zeit beschrieb er in der Anschaffung des TSF-W 1999, den Neubau des Feuerwehrhauses und der Einweihung 2012, sowie in der Organisation und Durchführung des 75-jährigen Jubiläums 2011. Er stellte fest, dass dies ohne die gut funktionierende Mannschaft sicherlich nicht umsetzbar gewesen wäre.
In Punkt 4 der Tagesordnung berichtete der Jugendwart Markus Masur über die Aktivitäten der nun 26-Köpfigen Jugendwehr aus dem ARB 3. Neben den zahlreichen Übungen wurde die Flughafenfeuerwehr in Frankfurt besucht und zur Weihnachtsfeier ging es ins Schwimmbad nach Mülheim-Kärlich. Aus dem Betreuer Team scheidet Siggi Balsys aus. Als Dank für seine geleistete Arbeit bekam er ein Präsent überreicht.
In die aktive Wehr übernommen werden Nils Balsys und Lisa Wilhelmi.
Im nächsten TOP verlas Yvonne Masur den Kassenbericht. Christine Pfaff als eine von zwei Kassenprüfern bescheinigte eine ordnungsgemäße Kassenprüfung und beantragte auch die Entlastung der Kassiererin und des gesamten Vorstandes. Die Versammlung
erteilte einstimmig die Entlastung.
Unter Punkt 8 standen Neuwahlen des Vorstandes an. Die bisherigen Beisitzer Horst Wulf, Harald Feilbach und Thorsten Hanewald verzichteten auf eine neue Kandidatur und wurden somit aus dem Vorstand verabschiedet. Alle drei erhielten einen Gutschein als Dank für Ihre langjährige Mitarbeit im Vorstand. Horst Wulf war 35Jahre, Thorsten Hanewald 28Jahre und Harald Feilbach 17 Jahre im Vorstand.




Nun galt es dann neu zu wählen, da laut Satzung der Wehrführer automatisch der 1.Vorsitzende und der Stellvertreter der 2.Vorsitzende ist, standen diese beide Positionen nicht zur Wahl, da laut Landesbrand – und Katastrophenschutzgesetz, der Wehrführer und sein Stellvertreter auf eine Dauer von 10 Jahren gewählt werden. Diese Wahl fand 2014 statt. Kassiererin Yvonne Masur und Beisitzer Sascha Wolf stellten sich der Wiederwahl, als neue Beisitzer wurden Christine Pfaff, Simon Balsys und Peter Merz vorgeschlagen. Alle fünf wurden einstimmig gewählt. Somit sind im neuen Vorstand:
1.Vorsitzender Thorsten Schneider; 2. Vorsitzender Ingo schneider; Kassiererin Yvonne Masur und als Beisitzer Simon Balsys, Peter Merz,
Christine Pfaff und Sascha Wolf. Als neue Kassenprüfer wurden Edmund Rosensprung uns Siggi Balsys, sowie Maik Lenz als Ersatzprüfer gewählt.
Im Punkt 10 Grußworte des Ortsbürgermeisters, bedankte sich Volker Feldpausch für die geleistete Arbeit und wünschte dem neuen Vorstand immer eine glückliche Hand in seinen Entscheidungen. Anschließend standen die Ehrungen auf der Tagesordnung, Yvonne Masur und Sascha Wolf wurde für 25jährige Mitgliedschaft in der Wehr das silberne Feuerwehrehrenzeichen im letzten Jahr durch den Verbandsbürgermeister Udo Rau verliehen. Nun erhielten beide auch einen Präsentkorb von unserer Wehr. Mark Rudolph und Andreas Merz wurden für 20jährige Mitgliedschaft geehrt, beide erhielten eine Urkunde. Sascha Wolf, Ingo Schneider, Peter Merz und Simon Balsys erhielten alle einen Gutschein für die fleißigste Übungsteilnahme in 2017.
Es ging nun zu einem wehmütigen Punkt weiter, drei Entpflichtungen standen auf der Tagesordnung, Harald Feilbach schied auf eigenen Wunsch aus gesundheitlichen und beruflichen Gründen nach 36jähriger Mitgliedschaft aus der Wehr aus. Hubert Pfaff und Edmund Rosensprung scheiden aufgrund des Erreichens der Altersgrenze nach 44jähriger Mitgliedschaft aus der Wehr aus. Beide waren auch mehrere Jahre im Vorstand tätig. Allen dreien wurde ein Glasbild überreicht, als Dank und Anerkennung für ihre Mitarbeit in der Feuerwehr Attenhausen.
Unter dem Punkt Verschiedenes wurde mitgeteilt, dass ein Tagesausflug nach Duisburg Geplant wird, wahrscheinlich am Samstag, den 28. April. Die Jahreshauptversammlung 2018 wurde dann um 21.30Uhr durch Thorsten Schneider geschlossen.

JHV 2018 der FFW-Attenhausen

Der neue Vorstand:
v.l. Thorsten Schneider, Peter Merz, Sascha Wolf, Christine Pfaff, Yvonne Masur, Simon Balsys, Ingo Schneider
Ehemalige Vorstandsmitglieder:
v.l. Thorsten Schneider, Horst Wulf, Thorsten Hanewald, Harald Feilbach, Ingo Schneider
Entpflichtungen:
v.l. Wehrführer Thorsten Schneider, Edmund Rosensprung, Hubert Pfaff, Harald Feilbach
 

07.01.2017 JHV Förderverein

Jahreshauptversammlung des Fördervereins der freiwilligen Feuerwehr Attenhausen

Am Freitag, 07.01.2017 konnte der Vorsitzende Thorsten Schneider wieder zahlreiche Mitglieder der Wehr zur Jahreshaupversammlung begrüßen. Ebenso waren unter den Anwesenden der Ortsbürgermeister Volker Feldpausch und der Wehrleiter der VG Nassau Gunnar Gramsch.
Während der Totenehrung wurde unseren verstorbenen Mitgliedern Waltraud Klärner
und Erich Bruchhäuser gedacht.
In seinem Jahresbericht von 2016, berichtete der Vorsitzende von 16 Übungsterminen, die im Schnitt von 14 Personen besucht und vier Einsätzen, die abgearbeitet wurden.
In einem kurzen Rückblick wurde auch der Besuch in Attenhausen Schwaben am 05. und 06.März anlässlich des 140-Jährigen Jubiläums der Feuerwehr und der 40jährigen Freundschaft beider Orte belegt.
In der gemeinsamen Jugendwehr des gesamten Ausrückebereiches 3 sind zurzeit 27 Jugendliche, davon 15 aus Attenhausen. Die Betreuerin Yvonne Masur wurde auf der Delegierten Versammlung mit der bronzenen Ehrennadel der JF Rheinland – Pfalz ausgezeichnet.
Nachdem Kassenbericht von Yvonne Masur, wurden der Kassiererin und dem gesamten Vorstand durch den Antrag der Kassenprüferin Christine Pfaff Entlastung erteilt.
Den Grußworten des Ortsbürgermeisters und des Wehrleiters folgten Ehrungen und Beförderungen:
Dustin Auler, Simon Balsys, Fabian Maxeiner und Maximilian Wulf wurden zu Feuerwehrmännern befördert. Siggi Balsys zum Oberfeuerwehrmann
Harald Feilbach wurde vom Landrat mit dem goldenen Ehrenzeichen für 35 Jahre aktive Mitarbeit in der Feuerwehr geehrt. Als Danke schön erhielt er ein Präsentkorb. Ingo Schneider, Dustin Auler, Simon Balsys, Markus Masur, Mark Rudolph sowie Maximilian und Horst Wulf waren die fleißigsten Übungsteilnehmer und erhielten ein Präsent.
Unter dem Punkt Verschiedenes wurden über evtl Anschaffungen und Ausflüge gesprochen.
Um 21.15Uhr wurde die Sitzung durch Thorsten Schneider geschlossen.

vl.n.r.: Wehrleiter Gunnar Gramsch, st. Wehrführer Ingo Schneider, Dustin Auler, Mark Rudolph, Siegfried Balsys, Christine Pfaff, Horst Wulf, Wehrführer Thorsten Schneider Ortsbürgermeister Volker Feldpausch und Christoph Bilo

     


Vorstandsmitglieder des Fördervereins

1.Vorsitzender - Thorsten Schneider
2.Vorsitzender - Ingo Schneider
Kassiererin - Yvonne Masur
Protokollführer - Sascha Wolf
Beisitzer - Harald Feilbach
Beisitzer - Thorsten Hanewald
Beisitzer Horst Wulf

 

Satzung





Satzung

Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Attenhausen vom:___14.06.2014__________

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins

Der Verein trägt den Namen „Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Attenhausen“Er hat die Rechtsform eines eingetragenen VereinsDer Verein hat seinen Sitz in AttenhausenDer Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Montabaur eingetragen werden.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein hat die Aufgabe, das Feuerwehrwesen nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 2.November 1981, sowie das Rettungswesen und den Umweltschutz zu fördern.
Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:ideelle und materielle Unterstützung des Feuerwehrwesens in der Gemeinde Attenhausendie soziale Fürsorge der MitgliederFörderung der Alterskameraden entsprechend §2 Abs. 4 der FwVoFörderung des gegenseitigen Zusammenwirkens mit überörtlichen Feuerwehren bzw. Feuerwehrfördervereinendie Betreuung der Jugendfeuerwehrdie Beratung der Aufgabenträger in Fragen des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes, des Rettungswesens und des Umweltschutzes.Öffentlichkeitsarbeit
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Verein ist politisch und religiös neutral.

§ 3 Mitglieder des Vereins

Dem Verein gehören an:Feuerwehrangehörigeinaktive MitgliederMitglieder der AltersabteilungMitglieder der JugendfeuerwehrEhrenmitgliederfördernde Mitglieder

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme.Mitglieder der Altersabteilung können solche Personen werden, die Feuerwehr -angehörige gewesen sind und die Altersgrenze erreicht haben oder vorher auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden sind.Zu Ehrenmitglieder können natürliche Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt. Personen, die durch Erreichen der Altersgrenzeaus dem aktiven Dienst ausscheiden, werden automatisch auf der darauffolgenden Mitgliederversammlung als Ehrenmitglied durch den Vorstand vorgeschlagen.

Fördernde Mitglieder können unbescholtene, natürliche oder juristische Personen werden, die durch ihren Beitritt ideell oder materiell ihre Verbundenheit mit dem Feuerwehrwesen bekunden wollen.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.Die Mitgliedschaft endet ferner durch Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss ist auszusprechen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstößt oder die bürgerrechtlichen Ehrenrechte verliert.Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an den Vorstand zulässig. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder


Die Mitglieder haben Mitwirkungsrecht im Rahmen dieser Satzung. Sie haben Anspruch auf Rat und Unterstützung durch den Verein im Rahmen seiner Möglichkeiten.Mitgliedern steht die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins und die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen im Rahmen dieser Satzungen offen.Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen.

§ 7 Mittel

Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes werden insbesondere aufgebracht durch:jährliche Mitgliedsbeiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festzusetzen sind.freiwillige Zuwendungen (z.B. Spenden)Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln

§ 8 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:MitgliederversammlungVorstand

§ 9 Mitgliederversammlung


Die Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlussorgan.Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden oder im Verhinderungsfalle von seinem Vertreter geleitet und ist mindestens einmal jährlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer 14-tägigen Frist einzuberufen. Der Vorsitzende (Wehrführer) beruft die Jahreshauptversammlung und die außerordentliche Hauptversammlung ein. Die Einberufung erfolgt im Wochenblatt der Verbands- gemeinde (Nassauer Land).Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten ist innerhalb einer vierwöchigen Frist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. In dem Antrag müssen die zu behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein.

§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte AnträgeWahl des Vorstandes, außer dem Wehrführer und dessen Stellvertreter(geregelt nach LBKG)Wahl der KassenprüferFestsetzung der MitgliedsbeiträgeEntlastung des Vorstandes und des KassenwartesBeschlussfassung über SatzungsänderungenBeschlussfassung über die Verleihung der EhrenmitgliedschaftEntscheidung über die Beschwerden von Mitgliedern gegen den Ausschluss aus dem VereinBeschlussfassung über die Auflösung des Vereins

§ 11 Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen ist.Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschließen geheim abzustimmen.

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, deren Richtigkeit vom Vorstand zu bescheinigen ist.Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Anträge zur Niederschrift zu geben.

§ 12 Vereinsvorstand

Der Vereinsvorstand besteht aus:1. Vorsitzender = Wehrführer2. Vorsitzender = stellvertretender Wehrführer dem Geschaftsführer (Kassenwart)dem Protokollführer3 Beisitzern

Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird geregelt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden zur Vertretung befugt ist.Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich. Er hat die erforderlichen Beschlüsse herbeizuführen und die Mitglieder angemessen über die Vereinsangelegenheiten zu unterrichten. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.Die Vorstandsmitglieder werden mit Ausnahme des Wehrführers und stellvertretenden Wehrführers (geregelt nach LBKG) von der Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von 4 Jahren gewählt.Der Vorsitzende lädt die Mitglieder zu der Mitgliederversammlung ein und leitet die Versammlung. Er beruft die Vorstandssitzungen ein und leitet diese. Über die in der Vorstandssitzung gefassten Beschlüsse und wesentlichen erörterten Angelegenheit ist eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

§ 13 Satzungsänderung

Zur Änderung der Satzung ist die Mehrheit von drei Vierteilen der erschienen Mitglieder erforderlich. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

(2) Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Nichtanwesende Mitglieder müssen schriftlich zustimmen.

(3) In der Tagesordnung sind zumindest die von der Änderung betroffenen Punkte der Satzung anzugeben. Eine Neufassung kann nur beschlossen werden, wenn sie in der Tagesordnung als solche bezeichnet war.

Satzungsänderungen, die aufgrund von Beanstandungen der Satzung durch das Finanzamt oder das Registergericht notwendig werden, können auch vom Vorstand beschlossen werden.
Die Mitglieder sind von Satzungsänderungen, die durch den Vorstand erfolgen, unverzügllich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 14 Auflösung

Die Auflösung des Vereines kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit drei Vierteilen der erschienen Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
Bei Auflösung des Vereines oder Wegfall seines gemeinnützigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereines an die Ortsgemeinde Attenhausen, diese hat das Vermögen des Vereines unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden.



Attenhausen, den 14.06.2014

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